Frisch modernisiert:
Unsere Satzung

Zukunftssicher mit zeitgemäßen neuen Regelungen

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ie für jede Genossenschaft ist auch für die Bergedorf-Bille unsere Satzung die Grundlage aller Abläufe und Entscheidungswege. Sie basiert auf dem Genossenschaftsrecht und regelt, wie wir miteinander arbeiten und uns austauschen. Und weil sich besonders bei den Kommunikationswegen ernorm viel verändert hat, war unsere bisherige Satzung nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Um etwa einen Informationsaustausch per E-Mail oder digitale Treffen zu ermöglichen, bestand Änderungsbedarf. Eine gute Gelegenheit, um zugleich sämtliche Paragraphen auf ihre Zukunftstauglichkeit zu prüfen.

Seit dem Sommer 2023 wurde daran intensiv gearbeit. Zahlreiche interessierte Vertreterinnen, Vertreter und Mitglieder haben sich an dem Prozess beteiligt. Eine Arbeitsgruppe diskutierte im Frühjahr an zwei Terminen ganztägig und erarbeitete Änderungsvorschläge. Unterstützend begleiteten eine externe Moderation, eine Rechtsänwältin, drei Mitarbeitende der Verwaltung sowie jeweils eine Person aus Aufsichtsrat und Vorstand die Arbeit der Gruppe. Die dabei gemeinsam verabschiedeten Neuformulierungen wurden im Juni von der Vertreterversammlung angenommen.

Hauptanlass für die Satzungsänderung war der Wunsch, künftig einen digitalen Austausch zu ermöglichen.

Foto: Steven Haberland

Bei der Vertreterversammlung im Juni wurden die ersten Satzungsänderungen vorgestellt und beschlossen.

 E-Mail-Informationen, hybride oder digitale Sitzungen und Versammlungen sind nach den aktuellen Anpassungen endlich satzungskonform – auch wenn weiterhin bevorzugt Präsenzveranstaltungen stattfinden sollen


Um zukunftsfähig Handeln zu können, wurde auch der Gegenstand der Genossenschaft feinjustiert. Die Neuformulierung ermöglicht es der Bergedorf-Bille zum Beispiel, Beteiligungsgesellschaften zu gründen, etwa im Bereich der Energie- oder Wärmeversorgung. Zulässig sind dabei weiterhin nur Beteiligungen, die der Versorgung der Mitglieder dienen oder diese fördern.

Als Reaktion auf das knapper werdende Flächenangebot innerhalb Hamburgs und auf die zusätzliche Hürde des gültigen Erbbaurechts, erlaubt die geänderte Satzung nun, dass grundsätzlich auch in den an die Stadt grenzenden Kreisen gebaut werden darf.

Weitere Änderungen betreffen die Mitgliedschaften, beispielsweise die Regelung, dass Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner verstorbener Mitglieder in die Genossenschaft aufgenommen werden.

Noch ist die Arbeit nicht vollständig abgeschlossen, denn zu einigen Themen laufen die Diskussionen noch. Die offenen Punkte werden in weiteren Workshops bearbeitet und der nächsten Vertreterversammlung zur Abstimmung vorgestellt.

JETZT MITMACHEN!

Alle interessierten Mitglieder sind herzlich eingeladen, sich an der Arbeitsgruppe zur Satzungsänderung zu beteiligen. Lassen Sie uns die Grundlage unserer genossenschaftlichen Arbeit gemeinsam fit für die Zukunft machen.

Ihr Ansprechpartnerin
Sabine Brahms
040 / 72 56 00 – 936
sabine.brahms@bergedorf-bille.de